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Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.


Dr. Christoph Bergner, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist seit dem 1. Februar 2006 der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Christoph Bergner.

Beauftragter für Aussiedlerfragen

Seit 1988 kamen ungefähr drei Millionen Menschen –  ca. 800.000 aus den mittelosteuropäischen Staaten  und ca. 2,2 Millionen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – im Rahmen der Aussiedleraufnahme in die Bundesrepublik Deutschland.

Die Aufnahme und Integration der  Aussiedler ist Teil des Bemühens der Bundesregierung, sich der Verantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen zu stellen. Diese Verantwortung umfasst auch die Solidarität mit den Deutschen in den Ländern Osteuropas und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Diese Menschen wurden wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit jahrzehntelang unterdrückt und benachteiligt.

Die Bundesrepublik nimmt einerseits diejenigen in Deutschland auf, die in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren möchten. Andererseits unterstützt sie die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Während in den 90er Jahren vor allem Hilfe zur Verbesserung der Lebensumstände geleistet wurde, steht heute die Förderung und Stärkung der kulturellen und sprachlichen Identität im Vordergrund.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen ist sowohl für die Menschen zuständig, die als Aussiedler nach Deutschland gekommen sind, als auch für diejenigen, die als Angehörige der deutschen Minderheit in den Herkunftsländern der Aussiedler geblieben sind.

Er ist zentraler Ansprechpartner für die Aussiedler und Spätaussiedler auf Bundesebene und verantwortlich für die Koordinierung der aussiedlerbezogenen Maßnahmen. Er koordiniert die Förderung und Unterstützung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten und hat den Co-Vorsitz bei den bestehenden Regierungskommissionen mit den Titularstaaten für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit inne.

Zum ersten Aussiedlerbeauftragten wurde 1988 Dr. Horst Waffenschmidt (CDU) berufen. Sein Nachfolger wurde im Dezember 1998 der Bundestagsabgeordnete Jochen Welt (SPD). Vom  November 2004 bis zum Januar 2006 übte der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Kemper das Amt aus. 

Beauftragter für nationale Minderheiten

Zum Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen gehören seit November 2002 auch die Belange der nationalen Minderheiten in Deutschland  – der Dänen, Friesen, Sorben und deutschen Sinti und Roma. Mit der Einrichtung dieser Funktion  betont die Bundesregierung den hohen Stellenwert, den sie dem Schutz nationaler Minderheiten beimisst.

Nationale Minderheiten sind in Deutschland Gruppen deutscher Staatsangehöriger, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland traditionell – d.h. meist seit Jahrhunderten - heimisch sind. In der Regel leben sie in ihren angestammten Siedlungsgebieten. Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eigene Identität. Sie wollen ihre Identität bewahren.

Nationale Minderheiten stehen unter dem besonderen Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 01. Februar 1995 und ihre Sprachen unter dem der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 05. November 1992.

Bund, Länder sowie zahlreiche Kommunen unterstützen die Angehörigen der nationalen Minderheiten durch viele Maßnahmen bei der Bewahrung ihrer kulturellen Identität. Nur beispielhaft seien hier genannt: Förderung von Kindergärten, Schulen und Instituten, finanzielle und beratende Hilfe bei der Verbandsarbeit, Zuschüsse für Informationsbroschüren und andere Öffentlichkeitsarbeiten, wie Festveranstaltungen, Aufstellen von zweisprachigen Orts- und Straßenschildern sowie Finanzierung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg.

Der Minderheitenbeauftragte ist in erster Linie Ansprechpartner dieser nationalen Minderheiten auf Bundesebene und leistet Informationsarbeit hinsichtlich der nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland.

Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Der Beauftragte  nutzt seine Doppelfunktion u.a., um sich dafür einzusetzen, dass der hohe Umsetzungsstandard des Minderheitenrechts in Deutschland zugunsten der nationalen Minderheiten gleichzeitig auch als Richtschnur für die Umsetzung der Forderungen des Europarates für die Behandlung von nationalen Minderheiten in den Herkunftsländern der Aussiedler und Spätaussiedler anerkannt wird.

Hier finden Sie:

Pressemitteilungen, Reden und Meldungen des Beauftragten sowie die Informationsangebote zu Minderheiten und Vertriebene und Spätaussiedler

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