Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

Ausländer

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern.


Migrationsberichte

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt (Plenarprotokoll 14/108 vom 8. Juni 2000/Drucksache 14/1550 vom 07.09.99).

Der jährliche Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern.

Zudem möchte er die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informieren.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012