Nationale Minderheiten
Eine nationaleMinderheit ist nach dem Definitionsversuch der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von 1993 eine Gruppe von Personen, die
- im Hoheitsgebiet eines Staates ansässig und dessen Staatsbürger sind,
- langjährige, feste und dauerhafte Verbindungen zu diesem Staat aufrechterhalten,
- besondere ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale aufweisen,
- ausreichend repräsentativ sind, obwohl ihre Zahl geringer ist als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates,
- vom Wunsch beseelt sind, die für ihre Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache, gemeinsam zu erhalten.
In der Bundesrepublik leben deutsche Staatsangehörige, die hier traditionell heimisch sind, aber eine andere Muttersprache und Kultur haben. Diese nationalen Minderheiten stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Pflege der Kultur der Angehörigen der Minderheiten. Den Menschen wird so die Möglichkeit geboten, die angestammte Sprache zu erhalten, die heimische Kultur zu pflegen und Traditionen und Brauchtum lebendig zu erhalten.




