Bürokratieabbau
Die Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Behörden von einem Übermaß an Vorschriften und der damit einhergehenden Belastung durch bürokratische Pflichten und Kosten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Deshalb hat sie am 25. April 2006 das Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" beschlossen. Darin hat sich die Bundesregierung unter anderem verpflichtet, Bürokratiekosten auf der Grundlage des Standardkosten-Modells zu identifizieren, zu messen und zu reduzieren. Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt dieses Vorhaben aktiv.
Darüber hinaus richtet das BMI seinen Fokus auf Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung. Ein wichtiges Instrument der besseren Rechtssetzung ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Eine aussagekräftige Wirkungskontrolle von Regelungen wird zunehmend wichtiger für eine nachhaltige Politik-Steuerung. Wir setzen uns auf nationaler und europäischer Ebene für eine methodische Gesetzesfolgenabschätzung, effektive Konsultation und den Abbau überflüssiger Regelungen ein.
Wir haben einen dauerhaften Prozess zur Rechtsbereinigung initiiert.
In einem Ersten Rechtsbereinigungsgesetz wurden rund 90 Gesetze und Rechtsverordnungen allein im Bereich des BMI aufgehoben.
Mit dem Entwurf des Zweiten BMI-Rechtsbereinigungsgesetzes setzt das BMI die Bemühungen um eine umfassende Bereinigung seines Normenbestandes fort.





