Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

Kommunalwesen

Im Rahmen des föderalen Staatsaufbaus sind die Kommunen verfassungsrechtlich als Bestandteile der Bundesländer definiert.


Kommunalwesen im Bundesinnenministerium

Im Rahmen des föderalen Staatsaufbaus sind die Kommunen verfassungsrechtlich als Bestandteile der Bundesländer definiert.

Der im Grundgesetz geregelte Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung gibt ihnen jedoch einen eigenen Handlungsspielraum, bestimmte gemeindebezogene Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln.

Das Bundesinnenministerium hat vielfältige Aufgaben mit Beziehung zum Wirkungskreis der Gemeinden. Beispiele sind etwa das Melderecht, die Integration von Ausländern oder der Katastrophenschutz. Weiterhin wird im Zusammenhang mit Grundsatz- und Querschnittsthemen der Rahmen für das Kommunalwesen mitgesetzt (z.B. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts, des Verfassungsrechts, der Inneren Sicherheit). Zudem gibt es partnerschaftlich ausgestaltete Kooperationsfelder zwischen Bund und Kommunen, an denen auch das BMI beteiligt ist (Verwaltungszusammenarbeit, gemeinsame Standards im eGovernment, Statistik).

Darüber hinaus ist ein separates Aufgabengebiet Kommunalwesen ("Kommunalreferat", O2) im Bundesministerium des Innern eingerichtet, das folgende Aufgaben hat:
 Befassung mit bedeutenden kommunalpolitischen Schwerpunktthemen (z.B. Daseinsvorsorge in der EU)
 Beteiligung an parlamentarischen Angelegenheiten mit Kommunalbezug (einschließlich Gesetzgebung)
 Teilnahme in Gremien und Arbeitskreisen (z.B. im AK III der Innenministerkonferenz)
 Kontaktstelle für die Kommunen bzw. ihre Verbände
 Vertretung deutscher kommunaler Interessen in internationalen Angelegenheiten und Gremien mit Kommunalbezug (z.B. Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie beim Europarat)

Innerhalb der Bundesregierung ist jedes Ressort im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz verantwortlich dafür, die Kommunen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien rechtzeitig zu beteiligen. Das Kommunalreferat wirkt jedoch koordinierend, vermittelnd und bündelnd. In dieser besonderen Rolle hat der Bundesinnenminister immer wieder zum Ausgleich von Interessen und zur Wahrung wichtiger kommunaler Werte beigetragen.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012