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Nach Artikel 83 des Grundgesetzes werden die ausländerrechtlichen Bestimmungen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen hat daher die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landes nach der geltenden Rechtslage zu treffen. Sie ist dabei nur an die Weisungen der ihr übergeordneten Landesbehörden gebunden. Auf Grund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung empfiehlt es sich, bei Fragen zu einem konkreten Einzelfall die örtlich zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es dort am Anfang einen großen Umstellungsbedarf gibt und nicht jede Frage immer zeitnah beantwortet werden kann.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Bürgeranfragen unter folgender Telefonnummer: 0911/ 943 - 6390. Der Bürgerservice ist außerdem per Email erreichbar: info.buerger@bamf.bund.de. Die Anschrift lautet:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Auf den Webseiten des Bundesamtes sind detaillierte Informationen, insbesondere zu den Integrationskursen, in verschiedenen Sprachen verfügbar: www.bamf.de.
Die Webseiten des Auswärtigen Amtes enthalten Hinweise zur Visaerteilung und eine Zusammenfassung der Kernregelungen des Zuwanderungsgesetzes in englischer, französischer, spanischer und arabischer Sprache.
So erreichen Sie das Bundesministerium des Innern in Berlin und Bonn:
Bundesministerium des Innern
Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Bundesministerium des Innern
Dienstsitz Bonn
Graurheindorfer Str. 189
53117 Bonn
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