Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

AlttextKopfbild

Der Webauftritt

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurden neben der Anpassung an die Richtlinien auch Erkenntnisse aus der im Jahr 2006 erfolgten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes umgesetzt. (Rechtsgrundlagen, Evaluierungsbericht)

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012