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Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurden neben der Anpassung an die Richtlinien auch Erkenntnisse aus der im Jahr 2006 erfolgten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes umgesetzt. (Rechtsgrundlagen, Evaluierungsbericht)




