Anwerbung von Arbeitskräften
- Das „Rotationsprinzip“
- Ausländische Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR
- Der Anwerbestopp 1973
- Häufigste Beschäftigungsbranchen
- Zuwanderung von Hochqualifizierten
Dieser Bedarf konnte durch das inländische Arbeitskräfteangebot nicht ausreichend gedeckt werden. In der Folge wurden daher Anwerbevereinbarungen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) abgeschlossen.
Von 1955 bis 1961 nahm die ausländische Bevölkerung dadurch jedoch zunächst nur um etwa 200.000 zu. Ab dem Jahr 1961 kam es bei anhaltender Konjunktur und gleichzeitigem Ende des Arbeitskräftezustroms aus der DDR (bedingt durch den Bau der „Mauer“) zunehmend zu Engpässen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Entwicklung wurde durch gleichzeitige Verkürzung der Arbeitszeiten sowie durch ein Schrumpfen der deutschen Erwerbsbevölkerung noch verstärkt. So sank zwischen 1960 und 1972 die Zahl der einheimischen Erwerbstätigen um 2,3 Mio.
Waren 1960 noch 1,3 % aller Erwerbstätigen Ausländer, so stieg diese Quote bis 1973 auf 11,9 %. Insgesamt stieg die Erwerbstätigenzahl in diesem Zeitraum von 26,3 Mio. auf 27,7 Mio. Die einheimische Erwerbsquote sank von 1961 bis 1970 von 47,6 auf 43,7 %.
Die erste Generation der angeworbenen Arbeitskräfte bestand zunächst vor allem aus alleinstehenden Männern zwischen 20 und 40 Jahren, aber auch zunehmend aus Frauen, die ebenfalls ohne Familie nach Deutschland kamen. Bis in die späten sechziger Jahre waren Italiener, Spanier und Griechen am stärksten vertreten. In den folgenden Jahren dominierten zunehmend Menschen aus dem damaligen Jugoslawien und vor allem aus der Türkei. 1968 nahmen türkische Staatsangehörige innerhalb der Ausländer einen Anteil von 10,7 % ein (Jugoslawen 8,8 %). 1973 betrug ihr Anteil bereits etwa 23 % (Jugoslawien 17,7 %). Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Das „Rotationsprinzip“
Ursprünglich war eine befristete Zuwanderung der angeworbenen Arbeitskräfte vorgesehen. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist sollten die ausländischen Arbeitskräfte in ihre Heimatländer zurückkehren und andere an ihre Stelle treten („Rotationsprinzip“). Ab den späten sechziger Jahren blieb eine wachsende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern jedoch dauerhaft in Deutschland. Das lag sowohl im Interesse der betroffenen Unternehmen, die die eingearbeiteten Arbeitskräfte behalten wollten, als auch der ausländischen Arbeitnehmer, die mehr und mehr ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland sahen und dauerhaft an den besseren Verdienstmöglichkeiten und der vorhandenen Infrastruktur teilhaben wollten. Zudem zogen immer mehr Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland.
Ausländische Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR
Die DDR versuchte ihren Arbeitskräftemangel mit Arbeitern aus dem Ausland zu beheben. Sie schloss deshalb Abkommen zur Ausbildung und Beschäftigung von Arbeitskräften ab: so mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam. 1981 hielten sich 24.000 „Vertragsarbeiter“ in der DDR auf. 1989 waren es fast 94.000, darunter 60.000 Vietnamesen. Die jeweiligen Bedingungen, Aufenthaltsdauer, Rechte und Anzahl der Vertragsarbeitnehmer wurden vertraglich mit der jeweiligen Regierung individuell ausgehandelt. Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung variierte zwischen zwei und sechs Jahren je nach Herkunft. Ein ständiger Aufenthalt jedoch war vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen. Das Mitbringen von Familienangehörigen war ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeitnehmer in der Regel die DDR verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren.
Der Anwerbestopp 1973
Als Folge der so genannten Ölkrise und der sich verschlechternden Wirtschaftslage verfügte das Bundeskabinett einen Anwerbestopp. Damit sollte der Zustrom von Gastarbeitern aus Nicht-EG-Staaten unterbunden werden. Für viele ausländische Arbeitskräfte mag der Anwerbestopp den Anstoß für die Entscheidung gegeben haben, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Denn mit dem Anwerbestopp war es nicht mehr möglich, lediglich für einen begrenzten Zeitraum in die Heimat zurückzukehren, um nach einer gewissen Zeit wieder in Deutschland arbeiten zu können.
1973 bis 1979 blieb der Ausländeranteil in Deutschland stabil. Der negative Saldo von Zu- und Fortzug wurde im Wesentlichen durch eine gleichzeitig steigende Geburtenrate annähernd ausgeglichen. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Ausländer von 1973 bis 1988 nur langsam von 4 Mio. auf 4,8 Mio.
Aber bereits ab 1986 stieg der Zuzug von Ausländern, vor allem aber der Saldo aus Zu- und Fortzug wieder deutlich an.
Innerhalb von nur elf Jahren (1986 bis 1996) erhöhte sich die Zahl der Ausländer in Deutschland um 2,8 Mio. auf 7,3 Mio. Personen. Dieser starke Anstieg war nur zum Teil durch den anhaltenden Familiennachzug und die Geburt von ca. 1 Mio. ausländischen Kindern in diesem Zeitraum zu erklären. Entscheidend war auch der um 1980 kurzzeitig ansteigende und ab 1985 verstärkt einsetzende Zuzug von Flüchtlingen.
Im Unterschied zu der ersten Anwerbung von Arbeitskräften in den 50er, 60er und frühen 70er Jahren kann die heutige Arbeitsmigration auch nach der Qualifikation der Zuwanderer unterschieden werden. Während der Aufenthalt der Arbeitskräfte mit geringer Qualifikation zeitlich streng befristet ist, haben ausländische Fachkräfte mit guter beruflicher Qualifikation in der Regel eine Perspektive auf einen Daueraufenthalt. Ein dauerhafter Aufenthalt für Personen, die im Rahmen von Werkvertrags- und Saisonarbeitsverträgen beschäftigt werden, ist in Deutschland nicht möglich. 2003 wurden durchschnittlich rund 44.000 Personen auf der Grundlage von bilateralen Regierungsvereinbarungen im Rahmen zeitlich befristeteter Werkverträge in Deutschland beschäftigt.
Häufigste Beschäftigungsbranchen
Saisonarbeitnehmer aus mittel- und osteuropäischen Staaten können insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe für eine Beschäftigung von bis zu sechs Monaten (seit 01.01.2009, davor vier Monate) zugelassen werden, um einen vorübergehenden Arbeitskräftebedarf zu decken. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 318.549 Ausländer (überwiegend polnische Staatsangehörige) in diesen Bereichen zugelassen (2002: 307.182).
Neben diesen beiden großen Gruppen von Arbeitnehmern sind noch folgende Personengruppen zu erwähnen:
- Gastarbeitnehmerprogramm für junge Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa zum Zweck der Qualifizierung, Dauer max. 18 Monate, jährlich 3.000 bis 6.000 Personen,
- qualifizierte Kräfte in der Kranken- und Altenpflege,
- Personen, die vom Anwerbestopp generell ausgenommen sind, z.B. Wissenschaftler, Führungskräfte, leitende Angestellte, Absolventen deutscher und ausländischer Hochschulen, Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts, Spezialitätenköche, Seelsorger, Pflegepersonal, Künstler, Artisten, Fotomodelle, Mannequins, Berufssportler und -trainer,
- Ausländer unter 25 Jahren, die für eine Au pair-Beschäftigung bis zu einem Jahr zugelassen werden können, und Schüler und Studenten ausländischer Bildungseinrichtungen haben die Möglichkeit Ferienbeschäftigungen sowie studienbezogene Fachpraktika aufzunehmen.
Zuwanderung von Hochqualifizierten
Von 1. August 2000 bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005konnten darüber hinaus ausländische IT-Fachkräfte, die über einen einschlägigen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, in der IT-Branche in Deutschland arbeiten. Bis zum Auslaufen der Regelung Ende 2004 wurden über 17.000 der so genannten „Green-Cards“ erteilt.
Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes ist ferner ein bereits von Anfang an gewährter Daueraufenthalt für Hochqualifizierte – wie hochrangige Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft – eingeführt worden. Auch ausländischen Selbständigen wird der Zuzug gestattet, wenn von ihrer Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Tätigkeit besteht. Als Voraussetzung für Spitzenkräfte, die in der Wirtschaft beschäftigt werden, gilt lediglich eine Gehaltsgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung entspricht (2010: 66.000 Euro).
Mit der Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2007 wurden neben einer Absenkung der Voraussetzungen für Selbständige auch spezielle Möglichkeiten für Forscher geschaffen, innerhalb der Europäischen Union flexibel tätig zu werden.




