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1. Juli 2011 Das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften tritt in Kraft (BGBl. 2011 I, Seite 1266). Mit dem Gesetz werden unter anderem Verbesserungen für Zwangsheiratsopfer eingeführt sowie ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende geschaffen. Dezember 2011 Der Bundestag und der Bundesrat stimmen dem Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu, das am 1. Juni 2013 in Kraft treten wird. Es schafft die Grundlagen zur Schaffung einer Visa-Warndatei, die Visummissbrauch verhindern soll sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus dem Visumverfahren für Sicherheitszwecke. |
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15. Dezember 2010 Das Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht tritt in Kraft (BGBl. 2010 I, Seite 1864), mit dem unter anderem die beiden Staatsangehörigkeitsregelungsgesetze aufgehoben werden. |
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1. Januar 2009 Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz tritt in Kraft. 18. September 2009 Der Bundesrat stimmt den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU sowie zum Ausländerzentralregistergesetz zu. Mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften wird die Verwaltungspraxis zur Anwendung des Aufenthaltsgesetzes im gesamten Bundesgebiet und bei den (visumerteilenden) Auslandsvertretungen vereinheitlicht. |
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19. Dezember 2008 Der Bundesrat stimmt dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zu. Das Gesetz beinhaltet die Maßnahmen, die einer gesetzlichen Regelung zur Umsetzung des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten "Aktionsprogramms der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" für eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte bedürfen. |
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28.03. Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union mit dem sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch das Freizügigkeitsgesetz / EU, das Asylverfahrensgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen geändert werden.
Sommer Dem Gesetzesentwurf wird von Deutschen Bundestag (14. Juni) und dem Bundesrat (6. Juli) zugestimmt. Der Bundespräsident fertigt das Gesetz am 19. August aus, es tritt mit weiten Teilen am 28. August in Kraft. 8.12. Die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004 geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007 tritt in Kraft. |
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30./31.03. Praktiker-Erfahrungsaustausch zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesministerium des Innern.
Sommer Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums des Innern zum Zuwanderungsgesetz wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt. |
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01.01. Das Zuwanderungsgesetz und die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung) treten in Kraft.
18.03. Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze (BGBl. I S. 721) tritt in Kraft. Es diente der Abstimmung des Zuwanderungsgesetzes auf zeitgleich verabschiedete Gesetze.
11.11. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD ist eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes vereinbart worden. Dabei ist zu untersuchen, ob die mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgten Ziele erreicht worden sind und ob ggf. Verbesserungsbedarf besteht. |
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25.05. Einigung auf einen Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz nach Gesprächen von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Vorsitzenden von SPD, Grünen, FDP, CDU und CSU. Bundesinnenminister Otto Schily wird beauftragt, zusammen mit Unions-Verhandlungsführer Ministerpräsident Peter Müller und Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein einen Gesetzentwurf zur formulieren.
01.07. Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz.
09.07. Annahme des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat. |
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09.05. Der Bundestag beschließt das unverändert eingebrachte Zuwanderungsgesetz erneut.
20.07. Der Bundesrat stimmt dem Zuwanderungsgesetz erneut nicht zu, die Bundesregierung ruft daraufhin den Vermittlungsausschuss an. |
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25.02. Die Regierungskoalition macht gegenüber der CDU/CSU weitere Zugeständnisse und nimmt zahlreiche Forderungen der Union und des Bundesrates in den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes auf. Die Union lehnt den Konsensvorschlag ab.
01.03. Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN.
22.03. Der Bundesrat stimmt dem Zuwanderungsgesetz in einem umstrittenen Abstimmungsverfahren zu. Wegen eines geltend gemachten Formfehlers wird am 16. Juli das Bundesverfassungsgericht angerufen.
18.12. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das Zuwanderungsgesetz nicht rechtmäßig erlassen worden ist und stellt damit die Nichtigkeit des Gesetzes fest. |
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04.07. Der Abschlussbericht der unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ wird an Bundesinnenminister Otto Schily übergeben.
03.08. Vorlage des Referentenentwurfs für ein Zuwanderungsgesetz.
20.12 Die unionsregierten Länder bekräftigen im ersten Durchgang des Gesetzentwurfs zur Zuwanderung ihre Ablehnung. |
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01.01. Wesentliche Regelungen des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts treten in Kraft. Neben dem bisherigen Abstammungs- wird nun das Geburtsortsprinzip (Ius soli) eingeführt. Damit erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit und damit bessere Integrationschancen. Für den Anspruch auf Einbürgerung wird die erforderliche Aufenthaltszeit auf acht Jahre verkürzt, ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse eingeführt und eine Extremistenklausel als Versagungsgrund aufgenommen.
23.02. Bundeskanzler Schröder startet auf der CeBIT seine GreenCard-Initiative. Für 20.000 ausländische Computerspezialisten wird der Anwerbestopp außer Kraft gesetzt. Eine neue Debatte um die Zuwanderung beginnt.
12.07. Bundesinnenminister Otto Schily setzt eine überparteiliche Kommission ein, die praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik erarbeiten soll. |
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01.11. Das Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften tritt in Kraft. Durch das Gesetz wird die Rechtsstellung der in Deutschland lebenden Ausländer verbessert, die Möglichkeiten von Ausweisung und Abschiebung krimineller Ausländer erleichtert und das Amt des Ausländerbeauftragten gesetzlich verankert. |
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Die Zahl der Asylbewerber geht deutlich auf ca. 112.700 zurück. |
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Die Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) einigt sich am 6.12.1992 mit der SPD-Opposition im so genannten "Asylkompromiss" auf eine Asylrechtsreform: Mit der Änderung des Grundgesetzes durch Einfügung eines neuen Art. 16a Abs. 2 wird das Asylrecht eingeschränkt (Inkrafttreten am 30.6.1993). Der "Asylkompromiss" reagiert auf die sprunghaft angestiegene Zahl von Asylanträgen von Personen, die nicht vor politischer Verfolgung Schutz suchen, sondern über das Asylverfahren eine Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland zu erreichen suchen. Auf das Asylrecht soll sich nur noch derjenige berufen können, der tatsächlich auf Schutz vor politischer Verfolgung in Deutschland angewiesen ist.
Die bisherigen Regelansprüche auf Einbürgerung im Ausländergesetz werden in unbedingte Ansprüche ("ist auf Antrag einzubürgern") umgewandelt, die fortan unbefristet gelten.
Das Kriegsfolgen-Bereinigungsgesetz schafft neue Grundlagen für die Aufnahme von Aussiedlern deutscher Minderheiten aus Osteuropa. Ein kollektives Kriegsfolgenschicksal wird nun nur noch zugunsten deutscher Volkszugehöriger aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion vermutet; deutsche Volkszugehörige aus anderen Vertreibungsgebieten müssen ein Kriegsfolgenschicksal individuell glaubhaft machen. |
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Bisheriger Höhepunkt der Zuwanderung nach Deutschland: 1.219.348 Zuzüge.
Darunter befinden sich fast 440.000 Asylbewerber, von denen aber nur 4,25% tatsächlich asylberechtigt sind. Damit ist der historische Höchststand bei den Asylbewerberzahlen erreicht. Die Folgen sind eine zunehmend lange Verfahrensdauer und eine hohe Kostenlast bei den Kommunen für Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens. Der hohe Anteil nicht asylberechtigter Antragsteller wirkt sich negativ auf die Akzeptanz des Asylgrundrechts in der Bevölkerung aus. Am Thema Asylmissbrauch entzündet sich eine heftige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Ausländer- und Asylpolitik. Es kommt zu Brandanschlägen und schweren Ausschreitungen vor allem gegen Asylbewerberunterkünfte und deren Bewohner. Als Gegenreaktion auf die zunehmenden Ausschreitungen gegen Ausländer drücken zahlreiche Menschen ihre Solidarität in Form von Kundgebungen und Lichterketten aus.
01.07. Wesentliche Teile des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens treten in Kraft. |
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01.01. Das Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts tritt in Kraft.
Insbesondere für die erste und die zweite Gastarbeitergeneration wird im Ausländergesetz eine zunächst auf fünf Jahre befristete Möglichkeit eingeräumt, über Regelansprüche auf Einbürgerung („in der Regel“) die deutsche Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen zu erwerben. |
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Neue Zuwanderergruppen prägen die Immigration nach Deutschland: Zuzug von deutschstämmigen Spätaussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten nach dem Fall des "Eisernen Vorhangs", Anstieg von Asylsuchenden und Flüchtlingen durch Kriege und gesellschaftliche Umbrüche sowie neue Formen von Arbeitsmigration: Saisonarbeitnehmer, Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (IT-Fachkräfte und Pflegepersonal).
Nach Sturz und Hinrichtung von Staats- und Parteichef Nicholae Ceaucescu lockert Rumänien seine Ausreisebestimmungen. 111.150 Rumäniendeutsche verlassen fluchtartig das Land. Die Zahl der Aussiedler steigt auf 397.073. Die größte Nationalitätengruppe stellen die Aussiedler aus Polen.
19.06. Das Schengener Durchführungsübereinkommen wird unterzeichnet. |
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Etwa 60.000 Vertragsarbeiter aus Vietnam und anderen sozialistischen Herkunftsländern, zum Beispiel Angola und Mosambik kommen in die DDR.
Die Zahl der Aussiedler aus Osteuropa steigt in der Bundesrepublik weiter rapide an (jetzt auf 202.645). |
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Durch die Öffnung Osteuropas und die dadurch verbesserten Ausreisemöglichkeiten steigt die Zahl der Aussiedler sprunghaft auf 78.498 an. |
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01.12. Mit der 15. Verordnung zur Änderung des Ausländergesetzes wird der Transitsichtvermerk für Fluggäste aus bestimmten Problemstaaten auch für eine einmalige Zwischenlandung in Deutschland eingeführt. |
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01.12. Das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern tritt in Kraft. Es enthält: Rückkehrhilfe, Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wartefrist, vorzeitige Verfügung über staatlich begünstigte Sparleistungen ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen, Abfindung von Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung und Rückkehrberatung. |
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01.08. Das Asylverfahrensgesetz tritt in Kraft. Es enthält Regelungen mit dem Ziel einer Beschleunigung der Asylverfahren unter Wahrung des grundgesetzlich geschützten Asylrechts.
18.12. Mit dem Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung des Ausländergesetzes wird die Sichtvermerkspflicht für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten eingeführt, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen. |
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Weitere Anwerbeabkommen zwischen Vietnam und der DDR.
Nachdem die Asylbewerberzahlen bereits seit Mitte der 70er Jahre deutlich angestiegen waren, kommt es mit über 107.000 Antragstellern zu einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr mit damals etwas über 50.000. Es wird zunehmend Kritik laut am Missbrauch des Asylrechts durch so genannte Wirtschaftsflüchtlinge.
18.06. Sofortprogramm zur Begrenzung der Einreise "unechter" Asylbewerber: Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens, Versagung der Arbeitserlaubnis im ersten Jahr nach der Einreise sowie Einführung der Sichtvermerkspflicht für die Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern. |
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29.08. Start eines Programms für ausländische Flüchtlinge: Die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge (Kontingentflüchtlinge) werden Asylberechtigten gleichgestellt, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. |
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01.10. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz verfestigt sich der Aufenthaltsstatus ausländischer Arbeitnehmer: unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünfjährigem und Aufenthaltsberechtigung nach achtjährigem Aufenthalt. Außerdem wird der Arbeitsmarktstatus ausländischer Arbeitnehmer durch die Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung angeglichen (unbefristete besondere Arbeitserlaubnis nach achtjährigem Aufenthalt).
22.11. Ministerpräsident a.D. Heinz Kühn wird als erster Beauftragter der Bundesregierung für die Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien berufen. |
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Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge. |
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Anwerbeabkommen zwischen Vietnam und der DDR zur Lösung des Arbeitskräfte-Mangels in der DDR-Wirtschaft. Für maximal fünf Jahre arbeiten vietnamesische Gastarbeiter in industriellen Ballungsgebieten, wie Chemnitz, Dresden und Erfurt.
Mit 605.000 Arbeitnehmern stellen die türkischen Zuwanderer die größte Ausländergruppe in Deutschland. Bevorzugte Beschäftigungsgebiete für ausländische Arbeitskräfte sind Gastronomie, Baugewerbe, Metallindustrie, Autoindustrie, Bergbau.
23.11. Das Bundeskabinett verfügt in der Folge der so genannten Ölkrise und der sich eintrübenden Wirtschaftslage den so genannten Anwerbestopp. Mit 2,6 Millionen Gastarbeitern ist der deutsche Arbeitsmarkt gesättigt. Der Zustrom von Gastarbeitern aus Nicht-EG-Staaten, vor allem der Türkei, soll unterbunden werden. |
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Höhepunkt der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland mit knapp 1 Million Zuzügen. Die Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. |
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Die italienischen Gastarbeiter stellen die größte Nationalitätengruppe ausländischer Arbeitnehmer. |
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Anwerbeabkommen zwischen dem damaligen Jugoslawien und der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR werden Anwerbeabkommen mit damals sozialistischen Ländern geschlossen: u.a. Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam. |
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Die Zahl der Fortzüge liegt höher als die der Zuzüge von Gastarbeitern. |
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Anwerbeabkommen mit Tunesien. |
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Anwerbeabkommen mit Portugal.
10.09. Der einmillionste Gastarbeiter, Armando Rodriguez aus Portugal, trifft auf dem Bahnhof Köln-Deutz ein. Er wurde von Repräsentanten der deutschen Arbeitgeberverbände Willkommen geheißen. |
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Anwerbeabkommen mit Marokko. |
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Weitere Anwerbeabkommen mit anderen Ländern, beispielsweise der Türkei, werden vereinbart.
Durch den Bau der Mauer wird der Zustrom von Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik unterbrochen. |
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Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland. |
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Der EWG--Europäische Witschaftsgemeinschaft-Vertrag schafft die Grundlage für die Freizügigkeit der Unionsbürger (zunächst nur für Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft). |
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Deutschland und Italien schließen das erste Anwerbeabkommen zur Arbeitskräfterekrutierung. |
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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft. Unter dem Eindruck der Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland sieht es in Artikel 16 ein Asylrecht als individuell einklagbares Recht mit Verfassungsrang vor. Mit Artikel 116 Abs.1 wird die Grundlage für den Zuzug der Spätaussiedler nach Deutschland geschaffen. |
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In den Jahren ab 1880 nimmt die Ost-West-Wanderung aus dem preußischen Osten ins Ruhrgebiet weiter zu. Arbeiter aus dem deutschen, österreich-ungarischen und russischen Polen sind nicht nur in der Industrie gefragt, sondern werden in großer Zahl (etwa 400.000) saisonal auch in der deutschen Landwirtschaft, vor allem auf ostelbischen Gütern, als Billiglohnkräfte herangezogen.
Bereits vor 1900 ziehen Arbeitsmigranten aus Norditalien zunächst vornehmlich nach Südwestdeutschland zu. Vor dem Ersten Weltkrieg waren im gesamten Deutschen Reich bis zu 200.000 italienische Arbeitsmigranten beschäftigt. |
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Nach dem deutsch-französischen Krieg erfolgt die erste Anwerbung von so genannten "Ruhrpolen": Bergarbeiter aus Oberschlesien, polnische Landarbeiter aus Ost- und Westpreußen und Posen. Mit gezielten Anwerbeaktionen versuchen die Zechenunternehmer ihren explosionsartig gestiegenen Arbeitskräftebedarf im Ruhrbergbau zu decken. Die "Ruhrpolen" unterscheiden sich durch die katholische Konfession und ihre Sprache von der deutschen Arbeiterschaft und bilden ein eigenständiges Arbeitermilieu in den Städten des Ruhrgebiets, wie Essen, Dortmund, Gelsenkirchen. |
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Der württembergische Herzog Ludwig nimmt 3.000 Glaubensflüchtlinge, die "Waldenser" auf (in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Lyon gegründete Laienbruderschaft, die Ziel von Verfolgung durch die katholische Kirche wurde), um Fortschritte in der Landwirtschaft zu erzielen. Jede Familie hatte per Anordnung etwa acht Personen in Scheunen ihrer Gehöfte aufzunehmen. |
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29.10. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst von Brandenburg, erlässt das Edikt von Potsdam. Insgesamt 44.000 Hugenotten, die wegen ihres Glaubens aus Frankreich fliehen, finden Aufnahme in Deutschland. Allein nach Brandenburg-Preußen immigrieren etwa 20.000 Flüchtlinge, ein Drittel der Berliner Bevölkerung sind zu dieser Zeit Hugenotten. Friedrich Wilhelm will mit Hilfe der Migranten die großen ökonomischen Probleme seines Landes nach dem Dreißigjährigen Krieg lösen, neue Handwerkszweige und Produktionsformen importieren. |