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Integration

Deutschland hat seit jeher Zuwanderer angezogen. Dies wird auch in Zukunft so sein.

Unser neues Aufenthaltsgesetz ermöglicht weiterhin Zuwanderung, berücksichtigt aber die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Denn Zuwanderung findet ihre Grenzen in den Möglichkeiten der Integration. Damit diese gelingt, erhalten alle Zuwanderer ein staatliches Grundangebot zur Integration, das ihre eigenen Eingliederungsbemühungen unterstützt.

Fördern und Fordern

Erfolgreiche Integration von rechtmäßig in Deutschland lebenden Migranten liegt im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft und der zugewanderten Menschen.

"Fordern und fördern" - unter diesem Motto steht die Integrationspolitik der Bundesregierung. Es geht darum, dass die Deutschen lernen, dass Zuwanderung keine Bedrohung, sondern eine Chance für das Land ist. Beide, Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft, sollen entsprechend dem Prinzip des Forderns und Förderns ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Integration leisten. Dabei unterstützt das Bundesinnenministerium die Migranten mit zahlreichen Maßnahmen - mit sichtbarem Erfolg.

Integrationskurse

Kernstück der Bundesmaßnahmen ist der Integrationskurs.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Integrationskurse sind:

  • Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs sowie einen Orientierungskurs.
  • Um im Sprachkurs eine individuelle Sprachförderung der Teilnehmer zu ermöglichen, ist ein nach dem jeweiligen Lerntempo differenzierter und modularer Aufbau in sechs Kursabschnitte vorgesehen.
  • Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", wie sie mit B 1 der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beschrieben sind. Danach werden Zuwanderer in die Lage versetzt, sich im täglichen Leben in ihrer Umgebung selbständig zurechtzufinden und entsprechend ihrem Alter und Bildungsstand ein Gespräch zu führen und sich schriftlich auszudrücken.
  • Der Orientierungskurs soll beim Zuwanderer das Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken. Insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit sollen vermittelt werden. Ziel ist, den Zuwanderern das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft zu erleichtern und Identifikationsmöglichkeiten zu schaffen.
  • Der erfolgreiche Erwerb der Sprachkenntnisse wird mit der Prüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen.

Die "Integrationskursverordnung" regelt die Einzelheiten der Integrationskurse, insbesondere deren Ausgestaltung, die Dauer und die Lerninhalte sowie das Zulassungsverfahren der Träger.

Ebenso wichtig wie die Integration von Neuzuwanderern bleibt die Integration der bereits hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund. Das Bundesministerium des Innern fördert gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zahlreiche weitere Maßnahmen zur Integration für Zugewanderte.

Bundesweites Integrationsprogramm

Die Fördermaßnahmen des Bundes sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg weitgehend gebündelt worden. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag im Aufenthaltsgesetz hatte das Bundesamt vom Bundesministerium des Innern die Aufgabe übertragen bekommen, ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, das die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Zuwanderer feststellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsangeboten ausarbeitet. Das Programm wurde im September 2010 vom Bundesinnenminister der Öffentlichkeit vorgestellt und umfasst die Handlungsfelder sprachliche Integration, Bildung und Integration sowie gesellschaftliche Integration. Mit der Vorlage dieser Publikation ist der Prozess zur Erstellung eines bundesweiten Integrationsprogramms abgeschlossen. Die wichtigsten Themen des Integrationsprogramms werden zum einen in den Prozess des Nationalen Aktionsplans Integration eingebracht und sind zum anderen Richtschnur für die Förderung von Integrationsprojekten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer

Seit dem 1. Januar 2005 erfolgt die Beratung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer durch die vom Bundesministerium des Innern geförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Der Schwerpunkt dieser Migrationsberatung liegt auf der Initiierung und Unterstützung des Integrationsprozesses durch eine professionelle Einzelfallberatung (Case-Management). Sie dient dazu, die Kompetenzen der Zuwanderinnen und Zuwanderer festzustellen, mit ihnen gemeinsam einen individuellen Förderplan zu erstellen und dessen Umsetzung zu begleiten. Die Durchführung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das hierzu ein bundesweites Netz von Beratungsstellen eingerichtet hat. Dieses Beratungsnetz besteht an rund 600 Standorten bundesweit, nähere Informationen unter www.integration-in-deutschland.de des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Beratung junger Zuwanderer unter 27 Jahren erfolgt durch die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Jugendmigrationsdienste.

Projekte zur Förderung der Integration von Zuwanderern

Die Bundesregierung fördert Projekte zur gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus in Wohnumfeld und Gemeinwesen. Das Bundesministerium des Innern fördert Projekte für Erwachsene ab 27 Jahre sowie altersunabhängige Projekte (Projekte für Jugendliche unter 27 Jahren werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert). Schwerpunkte der Projekte sind neben der Einbindung in die örtliche Gemeinschaft, die Stärkung der interkulturellen Kompetenz, der Erziehungskompetenz der Eltern, der mitgebrachter Kompetenzen und die präventive Arbeit. Hierzu zählt u.a. Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention, Integration durch Sport und andere freizeitpädagogische Angebote. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von Einheimischen und Zugewanderten und Vermeidung von Fremdenfeindlichkeit. Großer Wert wird in der gemeinwesenorientierten Projektarbeit auf die Vernetzung und Kooperation aller am Integrationsprozess beteiligten Akteure sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gelegt. Das bedeutet: aktive und gleichberechtigte Beteiligung von Migrantenorganisationen und gemeinsames Wirken von Einheimischen und Zuwanderern.

Integration von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen spielen für das Gelingen des Integrationsprozesses ihrer Familien eine Schlüsselrolle. Um besonders integrationsbedürftige und durch andere Integrationsangebote schwer erreichbare ausländische Frauen für die Wahrnehmung ihrer Brückenfunktion zwischen Familie und Gesellschaft zu stärken, wurde ein spezielles niederschwelliges Kursangebot entwickelt. Mit ihren frauenspezifischen Programmteilen sind die so genannten Frauenkurse auf die Belange der Zielgruppe zugeschnitten. Sie sollen zur Alltagsbewältigung und Lebensplanung in Deutschland beitragen und an weiterführende Integrationsangebote (wie Sprach- und Orientierungskurs, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste, berufliche Bildung) heranführen.

Europäischer und internationaler Austausch

Im Zuge der zunehmenden europäischen und internationalen Vernetzung hat der internationale Austausch zur Integration an Bedeutung gewonnen. Auf europäischer Ebene findet bereits seit 2003 ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten im Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen statt und auch die für Integration in den Mitgliedstaaten zuständigen Minister treffen sich regelmäßig. Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte die für Integration zuständigen Minister der Mitgliedstaaten im Jahr 2007 zu einem solchen Treffen nach Potsdam eingeladen. Bislang gab es vier Treffen unter den jeweiligen Ratspräsidentschaften: Groningen (2004), Potsdam (2007), Vichy (2008) und Saragossa (2010). Auch im transatlantischen Austausch engagiert sich Deutschland aktiv.

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