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EU-Harmonisierung

Durch den 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam erhielt die Gemeinschaft erstmals weit reichende Gesetzgebungskompetenzen im Bereich Asyl und Zuwanderung... 

Die Wurzeln der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik reichen bis in das Jahr 1975 zurück, in dem bereits eine Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Basis stattfand. Durch den 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam erhielt die Europäische Gemeinschaft jedoch erstmals weit reichende Gesetzgebungskompetenzen im Bereich Asyl und Einwanderung.

Seither hat die EU eine Reihe von Rechtsakten im Zuwanderungsbereich erlassen. Anders als EG-Verordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, müssen EG-Richtlinien durch die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden.

Nachdem bereits durch das Zuwanderungsgesetz die Richtlinie zur Gewährung von vorübergehendem Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen, die Richtlinie zur Anerkennung von Rückführungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten und die Richtlinie zur Ergänzung der Regelungen nach Art. 26 des Schengener Durchführungsübereinkommens (Zwangsgeld gegen Beförderungsunternehmen) umgesetzt worden sind, wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union weitere 11 Richtlinien umgesetzt.

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