Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern


Forscher

Die Globalisierung verlangt eine größere Mobilität von Forschern... 

Die Globalisierung verlangt eine größere Mobilität von Forschern. Zur Vereinfachung der Verfahren zur Einreise und Aufnahme der Forschertätigkeit hat die Europäische Union im Oktober 2005 eine Richtlinie über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung erlassen. Die wichtigsten Regelungen dieses Zulassungsverfahrens sind in § 20 des Aufenthaltsgesetzes und in den §§ 38a bis 38f der Aufenthaltsverordnung zu finden.
Forschungseinrichtungen, die Forscher in dem besonderen Verfahren einstellen möchten, müssen zuvor durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlich im Internet (www.bamf.de) eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen sowie weitergehende Informationen zum Anerkennungsverfahren von Forschungseinrichtungen und zum Einreiseverfahren der Forscher.

zur englischen Version des Artikels


Diese Seite:

© 2005 Bundesministerium des Innern (Stand: Februar 2008)