Spätaussiedler
Grundsprachkenntnisse müssen auch von mitreisenden Familienmitgliedern nachgewiesen werden...
Hierbei handelt es sich um deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Sofern Familienangehörige gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens nach Deutschland aussiedeln möchten, müssen sie seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
>> Familiennachzug
Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.




