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Verwaltung

Die Ausführung ausländerrechtlicher Bestimmungen ist Aufgabe der Länder...

Nach Artikel 83 des Grundgesetzes werden die ausländerrechtlichen Bestimmungen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen hat daher die örtlich zuständige Ausländerbehörde des Landes nach der geltenden Rechtslage zu treffen. Sie ist dabei nur an die Weisungen der ihr übergeordneten Landesbehörden gebunden. Auf Grund dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung empfiehlt es sich, bei Fragen zu einem konkreten Einzelfall die örtlich zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Das Bundesministerium des Innern ist mit ausländerrechtlichen Einzelfällen in aller Regel nicht befasst und kann daher Bitten, die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit von Entscheidungen zu überprüfen, grundsätzlich nicht entsprechen.

So erreichen Sie das Bundesministerium des Innern in Berlin und Bonn:

Bundesministerium des Innern
Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin

Bundesministerium des Innern
Dienstsitz Bonn
Graurheindorfer Str. 189
53117 Bonn

Telefon: 030 18-681-0
Telefax: 030 18-681-2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind durch das Zuwanderungsgesetz wichtige Aufgaben zugeordnet worden.

Auf den Webseiten des Bundesamtes sind detaillierte Informationen, insbesondere zu den Integrationskursen, in verschiedenen Sprachen verfügbar: www.bamf.de bzw. Integrationsportal des BAMF: www.integration-in-deutschland.de.

Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet Bürgeranfragen unter folgender Telefonnummer: 0911-943-6390. Der Bürgerservice ist außerdem per E-Mail erreichbar: info.buerger@bamf.bund.de.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Die Webseiten des Auswärtigen Amtes enthalten Hinweise zur Visaerteilung sowie Antworten zu häufigen Fragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet weiter Informationen zu den Themen Erwerbstätigkeit.
Hinweise für ausländische Freiberufler 

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