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Spätaussiedler

Eine besondere Zuwanderergruppe bilden die in Deutschland aufgenommenen Spätaussiedler. Hierbei handelt es sich um Personen deutscher Herkunft, die in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und in den anderen ehemaligen Ostblockstaaten leben.

Deutsche Volkszugehörige wurden in Folge des Zweiten Weltkrieges auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt und noch Jahrzehnte nach Kriegsende zum Teil erheblich benachteiligt. Sofern Nachwirkungen dieser Benachteiligungen auch heute noch wirksam sind, können die Betroffenen und ihre Familienangehörigen, die nicht selbst als deutsche Volkszugehörige gelten, in einem speziellen Aufnahmeverfahren in Deutschland aufgenommen werden und erwerben mit Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bis zum 31.12.1992 ging man generell davon aus, dass durchgängig alle deutschen Volkszugehörigen aus den genannten Gebieten auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit persönliche Benachteiligungen erlitten haben. Für Antragsteller aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird davon auch nach 1993 noch ausgegangen. Alle übrigen Antragsteller müssen im Einzelfall erlittene Benachteiligungen nachweisen.

Spätestens seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts ist der Anteil der Spätaussiedler in den jährlichen Einreisekontingenten beständig zurückgegangen, wohingegen der Anteil der in den Aufnahmebescheid einbezogenen nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge oder sonstiger, auf ausländerrechtlicher Grundlage mitreisender Verwandter entsprechend zugenommen hat. Dadurch hatte sich der Anteil der im allgemeinen ohne Deutschkenntnisse zuwandernden "Spätaussiedler" stetig erhöht. Die fehlenden Deutschkenntnisse haben die Integration dieser Zuwanderergruppe in Deutschland erheblich erschwert, was sich wiederum auf Sozialverträglichkeit und Akzeptanz der weiteren Spätaussiedleraufnahme negativ ausgewirkt hat.

Der Gesetzgeber hat hierauf - auch auf Empfehlung der Zuwanderungskommission - reagiert, indem die Einbeziehung von nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlingen seit dem 1. Januar 2005 Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraussetzt.

Für die Durchführung des Verfahrens zur Aufnahme und Verteilung der Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

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