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Politische Ziele

Vor dem Hintergrund von Globalisierung, wachsender Mobilität und demographischer Entwicklung wird das Phänomen anhaltender Wanderungsbewegungen auch für Deutschland künftig von großer Bedeutung sein.

Die Zuwanderungs- und Integrationspolitik Deutschlands ist für die Zukunft von drei Leitlinien geprägt:

  • Rechtmäßig und dauerhaft bei uns lebende Migranten müssen erfolgreich integriert werden.
  • Zuwanderung muss im ökonomischen und integrationspolitischen Interesse Deutschlands bewusst und transparent gesteuert werden.
  • Im Zusammenhang mit Migration dürfen Sicherheitsaspekte nicht außer Acht gelassen werden.

Um die Ursachen unfreiwilliger Migration zu bekämpfen, müssen die Lebensbedingungen vor allem in den Herkunftsstaaten verbessert werden. Gleichzeitig gilt es, die illegale Migration, die Schleusungskriminalität und den Menschenhandel zu bekämpfen sowie dafür zu sorgen, dass rückkehrpflichtige Migranten - notfalls auch gegen ihren Willen - in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.

Auf europäischer Ebene engagiert sich Deutschland nicht zuletzt während seiner Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 für die Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Migrationspolitik.

Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft bei uns lebenden Migranten ist eine politische Schlüsselaufgabe der Bundesregierung. Das Fundament für Integration sind die deutsche Sprache und grundlegendes staatsbürgerliches Wissen. Auf diesem Fundament funktioniert erfolgreiche Integration als zweiseitiger Prozess; dabei sollten auf Seite der Migranten Identifikation und Partizipation im Vordergrund stehen und auf Seite der Aufnahmegesellschaft die Bereitschaft zum toleranten Umgang und offenen Miteinander.

Der Nationale Integrationsplan hat die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt: Alle staatlichen Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - sowie Vertreter der Bürgergesellschaft und Migrantinnen und Migranten verständigten sich auf eine nachhaltige Integrationspolitik. Der Nationale Integrationsplan enthält klare Ziele sowie über 400 konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure (z.B. Bildung, Ausbildung, Weiterbildung – Arbeitsmarkt und Erwerbsleben – Migranten im öffentlichen Dienst – Sprache-Integrationskurse – Sport).

Als Konkretisierung und Weiterentwicklung hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration beschlossen. Ziel ist es, die Integration verbindlicher zu gestalten und die Ergebnisse der Integrationspolitik messbar zu machen. Die Vereinbarung von konkreten und überprüfbaren Zielen, die Benennung von Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung und die Festlegung verbindlicher Zeitrahmen sind Grundlagen für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit.

Bei der Arbeit am Nationalen Aktionsplan Integration wurde das mit dem Integrationsplan begonnene Dialogprinzip fortgesetzt. Staat und Zivilgesellschaft – inklusive zahlreicher Migrantenorganisationen – haben den Aktionsplan in elf themenspezifische Dialogforen erarbeitet. Dieser wird auf dem fünften Integrationsgipfel am 31. Januar 2012 durch die Bundeskanzlerin vorgestellt.

Deutschland engagiert sich im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe zur Förderung der heimischen Wirtschaft. Zur Integration dieser Hochqualifizierten braucht Deutschland ein in sich schlüssiges Migrationskonzept, das es erlaubt, die Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Das Aufenthaltsgesetz bietet hierfür die Grundlage.

Die Zuwanderungs- und Integrationspolitik der Bundesregierung orientiert sich an folgenden wesentlichen Eckpunkten:

  • Integration der auf Dauer rechtmäßig bei uns lebenden Zuwanderer als politische Schlüsselaufgabe, sowohl für den Staat auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen als auch als zivilgesellschaftlicher Auftrag, und Integration vor allem auch als eigene Anstrengung der Zuwanderer nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns";
  • Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse Deutschlands durch eine differenzierte, bedarfsorientierte Steuerung und Begrenzung zukünftiger Zuwanderung;
  • Erfüllung der humanitären Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz und aus einer Vielzahl international bindender Verträge und Pakte ergeben;
  • Garantie des Schutzes und der Sicherheit Deutschlands und der Menschen, die in Deutschland leben;
  • Aktive Einbringung der deutschen Grundpositionen auf der Ebene der Europäischen Union, im Europarat und in den UN-Gremien.
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